ESCROW-SERVICE® FÜR IMMOBILIEN-TRANSAKTIONEN
Erwerbsnebenkosten in Form von Steuern, Notar- und Gerichtsgebühren sind ein „notwendiges Übel“ jeder Immobilien-Transaktion. Zuletzt sind diese Kosten in vielen Bundesländern infolge einer Anhebung der Grunderwerbsteuer nochmals erheblich gestiegen. Grund genug, um Einsparpotential bei diesen verlorenen Positionen zu identifizieren, sei es zur Steigerung der eigenen Rendite oder zur Senkung der „Total Expense Ratio“ eines Fonds.
D&R Escrow-Service® ist die kostengünstige Alternative zum Notaranderkonto und die sichere Alternative zur üblichen, aber fragwürdigen, Direktkaufpreiszahlung. Vorleistungsrisiken werden mit D&R Escrow-Service® egalisiert und zuverlässig minimiert. Daneben bietet D&R Escrow-Service® weitere standardmäßige und optionale Sicherungsmechanismen, die in dieser Form neue Maßstäbe auf dem Gebiet der Kaufvertragsabwicklung setzen.
D&R Escrow-Service® als Alternative zur Kaufpreisabwicklung über einen Notar
Kaufverträge über Grundstücke müssen notariell beurkundet werden. Die Einschaltung eines Notars in Grundstücksgeschäfte ist somit in einem gewissen Umfang unvermeidbar. Sie braucht aber auch nicht weiter gehen, als es zwingende gesetzliche Form- oder Verfahrensvorschriften gebieten. D&R Escrow-Service® ist darauf ausgerichtet, Abwicklungsdienstleistungen, die üblicherweise und ohne gesetzliche Notwendigkeit von Notaren erledigt werden, zu ersetzen.
Die herkömmliche Praxis der Kaufpreisabwicklung
Die notarielle Vertragspraxis sieht für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung aus Grundstücksgeschäften zwei verschiedene Durchführungswege vor: Die Zahlung über ein Notaranderkonto und die Direktkaufpreiszahlung. Die Direktkaufpreiszahlung ist heute der Regelfall der Kaufvertragsabwicklung.
Bei der Abwicklung über ein Anderkonto fungiert der Notar als Treuhänder. Er tritt als unparteiischer Dritter zwischen die Kaufvertragsparteien. Zu Beginn des Abwicklungsprozesses nimmt er den Kaufpreis entgegen und zahlt diesen – bei Vorliegen bestimmter Auszahlungsvoraussetzungen – gegen Übertragung des Grundeigentums an den Verkäufer aus.
Bei der Direktkaufpreiszahlung fließt der Kaufpreis dagegen nicht über den Notar. Die Abwicklungstätigkeit des Notars besteht hier vor allem in der weisungsgemäßen Mitteilung und Entgegennahme von Informationen sowie im Anstoßen der Eigentumsübertragung. Der Kaufpreis fließt direkt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.
Die Nachteile der herkömmlichen Abwicklungsmodelle
Die Direktkaufpreiszahlung ist mit erheblichen Restrisiken für die Kaufvertragsparteien verbunden. Bei dieser Abwicklungsform lässt es sich nicht ausschließen, dass eine der beiden Vertragsparteien pflichtwidrig auf die Kaufvertragsabwicklung einwirkt. Auch können betrügerisch vorgehende Erwerbsinteressenten den Umstand, dass hier frühzeitig und unbesichert eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers bestellt wird, für ihre Zwecke missbrauchen.
Erhebliche Komplikationen drohen zudem im Fall eines Scheiterns der Kaufvertragsabwicklung, wenn eine ausländische Gesellschaft auf Erwerberseite beteiligt ist. Wiederum drohen Nachteile aus der ungesicherten Vorleistung einer Auflassungsvormerkung, da zur Löschung der Vormerkung die Existenz der ausländischen Gesellschaft formgerecht nachgewiesen werden muss. In allen diesen Fällen kommt die weitere Kaufvertragsabwicklung bzw. die notwendige Rückabwicklung zum Erliegen und es fallen regelmäßig erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten an. Das vormerkungsbelastete Grundstück ist zwischenzeitlich faktisch entwertet.
Die Kaufpreisabwicklung über ein Notaranderkonto vermeidet die Risiken der Direktkaufpreiszahlung, ist unstreitig sicherer als diese und bewirkt, dass Vorleistungsrisiken ganz entscheidend verringert werden. Es entstehen aber hohe Kosten, da zwingend eine sogenannte „Verwahrgebühr“ und bei Fremdfinanzierung zusätzlich eine sogenannte „Treuhandgebühr“ in gesetzlich vorgegebener Höhe anfallen. Viel entscheidender ist jedoch, dass die Anderkontoabwicklung nicht für alle Transaktionen zur Verfügung steht. Kraft Gesetzes dürfen Notare ein Anderkonto nur in Ausnahmefällen verwenden. Die Regelung wurde zum Eigenschutz der Notare eingeführt.
D&R Escrow-Service®: Sicherheit bei jedem Grundstücksgeschäft durch Kaufpreisabwicklung über Treuhandkonten
Optimale Abwicklungssicherheit lässt sich bei Grundstücksgeschäften nur erreichen, wenn ein Dritter zwischen die Vertragsparteien tritt, der als Treuhänder im Rahmen der Kaufpreisabwicklung tätig wird. Die Funktion eines solchen Abwicklungsdienstleisters kann ein privatrechtlicher Treuhänder durch Bereitstellung eines Treuhandkontos ebenso wie ein Notar durch Bereitstellung eines Anderkontos übernehmen. In beiden Fällen lassen sich Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken vermeiden und verbleibende Risiken zuverlässig steuern. Im Gegensatz zu einem Notar ist ein privatrechtlicher Treuhänder, wie die DONNER & REUSCHEL TREUHAND, in der Preisgestaltung frei und kann ein Treuhandkonto auch in Situationen zur Verfügung stellen, in denen ein Notar auf die Direktkaufpreiszahlung verweisen muss.
Abwicklungssicherheit mit D&R Escrow-Service®
Bei der Entwicklung von D&R Escrow-Service® war es unser Anspruch, ein Abwicklungsmodell zu entwerfen, das neben der reinen Abwicklungsfunktion weiteren Mehrwert für die Durchführung von Immobilien-Transaktionen liefert.
Als Ergebnis können wir ein Treuhandkonzept präsentieren, das einen innovativen Sicherungsmechanismus beinhaltet und Vorleistungsrisiken des Verkäufers – die bei herkömmlichen Abwicklungsmodellen typischerweise ungesichert bleiben – signifikant reduziert. Gleiches gilt für die üblicherweise vom Käufer zu tragenden abwicklungsbezogenen Kosten.
Die Kostenvorteile von D&R Escrow-Service® gegenüber der Abwicklung über Notaranderkonto
Das Einsparpotential und die Kostenvorteile von D&R Escrow-Service® sind erheblich. Sie variieren je nachdem, ob auch die Bereitstellung von Fremdkapital zu berücksichtigen ist. Im Vergleich zur Abwicklung der Kaufpreiszahlung über einen Notar können Sie bei Inanspruchnahme unserer Dienste mindestens 50 Prozent der gesetzlichen Verwahrgebühren einsparen.
Die weiteren Vorteile von D&R Escrow-Service® im Überblick
D&R Escrow-Service® verkörpert eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Modelle zur Kaufpreisabwicklung bei Immobilien-Transaktionen. Neben einem gesteigerten und kostenoptimierten Abwicklungskomfort, sprechen insbesondere diese Argumente und Handlungsoptionen für die Nutzung unseres Dienstleistungsangebots:
- Optimale Abwicklungssicherheit auch dort, wo ein Notar kein Anderkonto anbieten kann
- Absicherung besonderer Erwerbssituationen (z.B. Veräußerung durch GbR, Auftreten ausländischer Erwerber, Ankauf durch Kapitalverwaltungsgesellschaft)
- Termingerechte und abgesicherte Übertragung des „wirtschaftlichen Eigentums“ nebst Überlassung des Besitzes vor Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch (rechtlicher Eigentumsübergang) und Kaufpreiserhalt
- Vermeidung ungesicherter Vorleistungen des Verkäufers
- Absicherung etwaiger Ersatzansprüche bei pflichtwidriger Nichtleistung des Kaufpreises
- Treuhandkonto als Kapitalsammelstelle zur Bereitstellung der Finanzierungsmittel verschiedener Kreditgeber
- Frühzeitige Klarheit, ob Geldmittel in Höhe des Gesamtkaufpreises bereitstehen
Unkomplizierte Einbindung der DONNER & REUSCHEL TREUHAND als Abwicklungsdienstleister
D&R Escrow-Service® ist als modularer Baustein ausgestaltet, der sich unkompliziert in die bekannte und bewährte Abwicklungspraxis von Grundstücksgeschäften einbinden lässt.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einem Notar, der bereits Erfahrungen mit D&R Escrow-Service® gesammelt hat. Gern übernehmen wir für Sie auch die notwendigen Abstimmungen mit einem beurkundenden Notar oder etwaigen Finanzierungsgläubigern, um die Implementierung von D&R Escrow-Service® für Sie so komfortabel wie möglich zu gestalten.